Gehaltsgefüge und Wechselbereitschaft
Geld allein bewegt niemanden.
Wer einen sicheren Arbeitsplatz und Familie vor Ort hat, wechselt nicht wegen eines höheren Gehalts. Der Einkommensabstand wirkt als Verstärker, nicht als Auslöser. Ausschlaggebend ist die Kombination aus verfügbarem Angebot im Herkunftsland, Einkommensabstand und Zugangsaufwand.
Modellrechnung auf Basis offengelegter Annahmen. Keine empirische Wechselquote.
Beruf und Herkunftsland
Einschätzung
gering
Die Angebotslage im Herkunftsland ist nicht erhoben. Ohne diese Angabe bleibt die Einschätzung höchstens mittel, unabhängig vom Gehalt.
Modellrechnung auf Basis offengelegter Annahmen. Keine empirische Wechselquote.
- AVerfügbarkeit im Herkunftslandnoch nicht erhoben0
- BEinkommensabstand nach Kaufkraftnicht belegt0
- CZugangsaufwandEU-Freizügigkeit0
- DBleibefaktoren im Zielortkein Wohnraum gestellt, unbefristet, Familiennachzug offen+1
Summe 1
Bedingungen verändern
Jede Änderung wirkt sofort auf die Stufe. Der Satz darunter nennt den begrenzenden Faktor.
38.976 EUR im Jahr
Die Angebotslage im Herkunftsland ist nicht erhoben. Ohne diese Angabe bleibt die Einschätzung höchstens mittel, unabhängig vom Gehalt.
Gehaltsangaben
DE
Noch nicht erhoben.
Italien
Noch nicht erhoben.
Zugangsweg nach Deutschland
Noch nicht erhoben.
Die Rechenregel im Wortlaut
Nichts davon ist verborgen. Wer die Regel für falsch hält, kann genau sagen, welche Zeile er ändern würde.
A — Verfügbarkeit im Herkunftsland
- Überschuss: 3 Punkte.
- Ausgeglichen mit belegter Abwanderung: 2 Punkte.
- Ausgeglichen ohne belegte Abwanderung: 1 Punkt.
- Knappheit oder nicht erhoben: 0 Punkte.
B — Einkommensabstand nach Kaufkraft
- Verglichen wird der Bruttojahresmedian, geteilt durch das Preisniveau des jeweiligen Landes (Eurostat, EU27 = 100). Nicht der nominale Bruttobetrag.
- Faktor unter 1,15: 0 Punkte. Bis 1,40: 1 Punkt. Bis 1,80: 2 Punkte. Ab 1,80: 3 Punkte.
- Ohne belegte Gehaltsangabe oder ohne Preisniveau geht der Faktor nicht in die Rechnung ein.
C — Zugangsaufwand
- Drittstaat: 2 Punkte Abzug. Land mit Abkommen: 1 Punkt Abzug. EU-Freizügigkeit: kein Abzug.
- Kontingent im Zielland: 1 Punkt Abzug. Anerkennungspflicht: 1 Punkt Abzug. Geforderter Sprachnachweis ab B2 ohne gestellten Kurs: 1 Punkt Abzug.
- Übernahme der Umzugs- und Verfahrenskosten: 1 Punkt weniger Abzug. Gestellter Sprachkurs: 1 Punkt weniger Abzug.
D — Bleibefaktoren im Zielort
- Wohnraum gestellt: 2 Punkte. Unbefristeter Vertrag: 1 Punkt. Familiennachzug unterstützt: 1 Punkt.
Die Stufe
- Summe = A + B + D − C, nicht kleiner als null.
- Bis 2 Punkte: gering. Bis 4: mittel. Bis 6: hoch. Darüber: sehr hoch.
- Deckel 1: Ohne verfügbares Angebot im Herkunftsland bleibt die Einschätzung auch bei großem Einkommensabstand höchstens mittel.
- Deckel 2: Ein Zugangsaufwand von 3 Punkten Abzug oder mehr senkt die Stufe um eine Stufe.
- Deckel 3: Fehlender Wohnraum am Zielort senkt die Stufe um eine Stufe, unabhängig von allem anderen.
- Ausgegeben wird nie ein Prozentwert. Eine Prozentangabe würde eine Genauigkeit vortäuschen, die das Modell nicht hat.
Herkunftsländer je Engpassberuf
Sortiert nach Aufwand des Zugangs: erst EU-Freizügigkeit, dann Länder mit Abkommen, dann Drittstaaten. Wo keine belegten Daten vorliegen, steht „noch nicht erhoben“ — keine geschätzten Werte.
Mercosur und Lateinamerika
Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay sowie Costa Rica und Mexiko.
- Das EU-Mercosur-Abkommen ist ein Handelsabkommen. Es schafft keine Arbeitnehmerfreizügigkeit.
- Für Deutschland gilt das Fachkräfteeinwanderungsrecht: Anerkennung der Qualifikation, Visum, Aufenthaltstitel.
- Für Italien gilt das decreto flussi mit jährlichen Kontingenten und festen Antragsfenstern.
- Der Einkommensabstand ist dort am größten, der Zugangsaufwand ebenfalls. Beides steht nebeneinander.
- BrasilienMercosur-Mitglied, keine FreizügigkeitDeutschland: Fachkräfteeinwanderungsrecht · Italien: decreto flussi
- ArgentinienMercosur-Mitglied, keine FreizügigkeitDeutschland: Fachkräfteeinwanderungsrecht · Italien: decreto flussi
- UruguayMercosur-Mitglied, keine FreizügigkeitDeutschland: Fachkräfteeinwanderungsrecht · Italien: decreto flussi
- ParaguayMercosur-Mitglied, keine FreizügigkeitDeutschland: Fachkräfteeinwanderungsrecht · Italien: decreto flussi
- Costa RicaDrittstaatDeutschland: Fachkräfteeinwanderungsrecht · Italien: decreto flussi
- MexikoDrittstaatDeutschland: Fachkräfteeinwanderungsrecht · Italien: decreto flussi
Was dieses Modell nicht kann
- Die Einschätzung beruht auf offengelegten Annahmen, nicht auf gemessenen Wechselquoten.
- Gehaltsangaben stammen aus unterschiedlichen Erhebungen und sind nicht immer methodisch vergleichbar.
- Nettovergleiche über Ländergrenzen hängen von Steuerklasse, Familienstand und Lebenshaltungskosten ab.
- Keine Aussage über einzelne Personen. Ausschließlich Berufe, Länder und Bedingungen.
Die Zuordnung der Berufe und die Grenzwerte stehen auf /methodik.