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Angekündigter Stellenabbau
Uns liegt derzeit keine belegte Ankündigung vor. Sobald eine erfasst ist, erscheinen hier die betroffene Berufsgruppe, die Zahl der Betroffenen und die erreichbaren Zielberufe in derselben und in benachbarten Regionen.
Transfermaßnahmen und Transferkurzarbeitergeld
Bei einer Betriebsänderung können Beschäftigte, denen Arbeitslosigkeit droht, an Transfermaßnahmen teilnehmen; die Agentur für Arbeit bezuschusst die Kosten. Wird für die Betroffenen eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit gebildet, meist als Transfergesellschaft, kann Transferkurzarbeitergeld für längstens zwölf Monate gezahlt werden. Voraussetzung ist in beiden Fällen die vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit; die Maßnahme muss von einem Dritten durchgeführt werden und der Eingliederung dienen.
- Rechtsgrundlage
- § 110 SGB III (Transfermaßnahmen), § 111 SGB III (Transferkurzarbeitergeld), Interessenausgleich und Sozialplan nach § 112 BetrVG
- Zuständige Stelle
- Agentur für Arbeit, Arbeitgeber-Service
Die Übergangspfade sind eine Einschätzung auf Basis von Berufssystematik und öffentlichen Quellen. Ob ein Wechsel im Einzelfall gelingt, hängt von Person, Betrieb und Zulassung ab. Verbindlich ist allein die Auskunft der zuständigen Stelle. Es werden ausschließlich Berufsprofile betrachtet, keine einzelnen Personen.